Inklusiv. Funktionell. Zeitgemäß.
Ihre Agentur für barrierefreie Websites
Barrierefreiheit ist gelebte Inklusion. Denn nur mit einer barrierefreien Webseite können Sie wirklich alle Menschen mit Ihren Inhalten und Angeboten erreichen – unabhängig von möglichen körperlichen und geistigen Einschränkungen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden entsprechende Funktionen nun erstmals zur Pflicht.
Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Barrierefreiheit als Ihre Agentur für barrierefreie Websites. Unsere speziell geschulten Fachkräfte durchleuchten Ihre Webseite hinsichtlich geltender Standards, besprechen mit Ihnen die nötigen Handlungsschritte – und setzen Ihre Online-Präsenz barrierefrei um.
Unsere Leistungen für Ihre barrierefreie Webseite
Rechtlicher Hintergrund zur Barrierefreiheit im Web
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und damit wird die private Wirtschaft erstmals zur Barrierefreiheit verpflichtet. Unter die neue Gesetzgebung fallen alle kommerziellen Websites und Onlineshops, wobei es zwei Ausnahmen gibt:
- Das BFSG gilt nicht für den B2B-Bereich, sondern ausschließlich für das Endverbraucher-Geschäft (B2C)
- Das BFSG gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz
Zukünftig werden also für sehr viele Unternehmenswebsites und Onlineshops Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit rechtlich bindend. Das umfasst technische Aspekte ebenso wie das Design und die Inhalte. Eine grundlegende Überarbeitung kann notwendig werden.
Barrierefreie Websites von forty-four
Wissen, worauf es ankommt – und die notwendigen Schritte passgenau umsetzen: Bei forty-four haben wir uns zum kommenden BFSG fortgebildet und wissen, welche Standards es gibt, wie diese anzuwenden sind und worauf es jetzt bei Ihrer Website ankommt. Kontaktieren Sie uns einfach!
Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir gemeinsam, ob das neue BFSG für Sie Geltung hat, welche Pflichten sich daraus ergeben und wie die weiteren Schritte aussehen.
Audit
Wir führen einen Audit Ihrer bestehenden Webseite mit Blick auf die Barrierefreiheit durch. Dabei prüfen wir Technik, Design und Content bezüglich des für Sie geltenden Standards (WCAG, BITV …).
Umsetzung
Sie erhalten eine Empfehlung mit nötigen Maßnahmen, die abhängig vom CMS, Alter der Website, Templates und inhaltlicher Aufbereitung sind. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir alles fachgerecht um.
Barrierefreiheit als Chance – nicht als Pflicht
Auch wenn Sie zu den Unternehmen zählen, für die das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht greift – es ist trotzdem sinnvoll, dass Sie sich mit dem Thema Barrierefreiheit für Ihre Webseite auseinandersetzen. Denn in Deutschland sind 2024 laut Statistischem Bundesamt gerundet etwa 10 % unserer Bevölkerung schwerbehindert, was einem Behinderungsgrad von 50 % oder mehr entspricht.
Selbstverständlich sind nicht all diese Menschen auf die Nutzung einer barrierefreien Webseite angewiesen. Doch generell Menschen mit Behinderungen einen sehr großen Teil unserer Bevölkerung aus.
Das heißt: Es gibt eine Vielzahl an Menschen, die Sie mit Ihrem Angebot nicht erreichen, wenn die Website nicht barrierefrei ist. Neben der moralischen sowie rechtlichen Komponente gibt es also auch noch wirtschaftliche Faktoren, die dafür sorgen, dass die Barrierefreiheit Chancen auf eine neue Zielgruppe birgt.
Barrierefreie Websites
- Ihre Agentur für barrierefreie Websites
- Ihr transparenter Berater zur Barrierefreiheit
- Ihr Design und Ihre Technik konform zum BFSG
- Ihr inklusiver, redaktioneller Content
forty-four als Ihr Partner
- Kenntnis von BFSG und der geltenden WCAG-Standards
- Speziell in Barrierefreiheit geschulte Fachkräfte
- Transparente Kommunikation aller Handlungsschritte
- Über 25 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten von Websites
Rechtlicher Hinweis zur Barrierefreiheit
Achtung: Für die Einhaltung des BFSG ist allein der Website-Betreibende zuständig. Wenn wir Sie bei der Umsetzung Ihrer barrierefreien Website unterstützen, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen. Wir übernehmen aber keinerlei Garantie für eine Rechtssicherheit und sind somit von jedweder Haftung entbunden, sollte es zu einer Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das BFSG kommen. Für vollste Rechtssicherheit ist die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt nötig.