Fahne der EU als Sinnbild für die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825).

EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825): neue Pflichten fürs Marketing!

Lesedauer 4 Minuten

Die neue EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), die Empowering Consumers Directive, stellt gleich drei Gesetze auf, die sowohl für Online-Shops als auch für Unternehmenswebseiten und Online-Marketing im Allgemeinen von großer Relevanz sind. Wir erklären Ihnen, was Sie bis zum 27.09.2026 umsetzen müssen, um potenzielle Bußgelder zu vermeiden.

Zusammenfassung

  • Die neue EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist zum 27.09.2026 in Deutschland umzusetzen
  • Sie betrifft Marketingaktivitäten wie Online-Shops, Websites, Social Media & Co.
  • Im Fokus stehen mehr Transparenz, ein stärkerer Verbraucherschutz und ein ökologischer Wandel
  • Es gibt mehrere Regelungen zu Themen wie Green Claims, Garantie, Gewährleistung, Reparatur …
  • Die Umsetzung sollte zwingend geprüft werden, da bei Verstößen hohe Bußgelder drohen

Was ist die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825)?

Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), die Empowering Consumers Directive, ist eine Gesetzgebung zur Stärkung der Verbraucher und für einen ökologischen Wandel. Sie ist im März 2024 in Kraft getreten, wurde von den Mitgliedsstaaten aber erst bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt. Stichtag für die Anwendung der neuen Vorschriften ist der 27. September 2026.

Werden die Maßnahmen nicht zum Stichtag umgesetzt, drohen womöglich sensible Strafen, die Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes umfassen. Es ist also wichtig, diese neue Verordnung ernst zu nehmen und fristgerecht umzusetzen.

EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und Marketing: drei wichtige Änderungen

Die neuen Regelungen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz haben verschiedene Konsequenzen für das Marketing von Unternehmen. Das kann Online-Shops ebenso betreffen wie Webseiten oder sonstige Aktivitäten auf Kanälen wie Social Media. Wir haben für Sie die drei wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die Sie bis zum Stichtag umgesetzt haben sollten.

Green Claims – Maßnahmen gegen die Irreführung

Eine Hand hält einen digitalen Globus vor grünem Hintergrund.

Verbote für unbelegte Green Claims: Konkret gelten ab dem 27.09.2026 vier Regelungen für Werbung, Shops und Social Media sowohl im B2C als auch im B2B:

  • Verbot allgemeiner Umweltaussagen (nachhaltig, umweltfreundlich, ökologisch …) ohne hervorragende, nachweisbare Umweltleistungen
  • Verbot von Nachhaltigkeitslabels, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen oder staatlichen Regeln beruhen
  • Verbot von Teilwahrheiten („100 % recyclingfähig“, wenn nur die Verpackung gemeint ist), da sie die Kundschaft irreführen
  • Verbot von Aussagen zur Klimaneutralität, wenn diese nur auf dem Ausgleich von Emissionen (CO₂-Kompensation) beruhen

Ähnliche Regeln gelten auch für das Social Washing, also Aussagen über Arbeitsbedingungen und zu Menschenrechten. Sämtliche Werbemaßnahmen müssen ab dem Stichtag angepasst sein, da ansonsten sensible Strafen drohen.

EU-Label Gewährleistung & Garantie – Pflicht für Shops

Eine Hand hält ein Paragrafen-Symbol ins Gegenlicht.

Die EU möchte, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Garantien und Gewährleistungen bei einem Online-Kauf gelten. Dafür wurden mit der neuen Richtlinie einheitliche Labels eingeführt — mit festgelegtem Text, Farben und Design.

Die Labelpflicht gilt für alle Online-Shops, die physische Waren an Endverbraucher verkaufen (B2C). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Lebensmittel, Elektronik, Mode oder Möbel anbieten. Ausgenommen sind lediglich reine B2B-Shops und solche, die ausschließlich digitale Inhalte verkaufen. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen.

Gewährleistungs-Label

Das Gewährleistungs-Label ist verpflichtend für jeden Shop, der unter die genannten Kriterien fällt. Es muss auf jeder Produktseite vor Abgabe der Bestellung sichtbar sein und ist fest definiert:

  • Text: „Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung“
  • Farben: Blau (#003399), Gelb (#FFED00), Schwarz und Weiß
  • Schriftart: Inter

Achtung: Das vorgegebene Label darf auf keinen Fall verändert werden – weder optisch noch inhaltlich.

Garantie-Label

Ein Garantie-Label ist nur dann erforderlich, wenn der Hersteller der Produkte eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie anbietet. Ist dies der Fall – und sie liegt über dem gesetzlichen Standard von zwei Jahren –, dann müssen Sie ein entsprechendes Garantie-Label in Ihrem Shop integrieren.

Das Garantie-Label enthält Marke, Modellkennung und die Garantiedauer in Jahren. Es kann z. B. als Icon mit Klick-/Hover-Öffnung dargestellt werden. Hier sind also die gestalterischen Optionen etwas breiter gefächert als beim Gewährleistungs-Label.

Neue Informationspflicht zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit

Eine Hand berührt einen digitalen Schraubenschlüssel vor blauem Hintergrund.

Reparieren statt wegwerfen: Das Thema stellt die EU stärker in den Vordergrund. Dafür müssen ab dem Stichtag für alle Produkte in B2C-Shops Informationen rund um Wartung & Co. bereitgestellt werden. Das betrifft vier Themen:

  • Haltbarkeitsangaben (sofern vom Hersteller bereitgestellt)
  • Reparierbarkeit gemäß Reparierbarkeits-Index
  • Ersatzteilversorgung in Bezug auf Kosten und Verfügbarkeit
  • Software-Updates und die Dauer der Bereitstellung

Setzen Sie jetzt die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) um!

Der 27.09.2026 scheint noch weit weg zu sein. Doch erfahrungsgemäß gehen solche Themen gerne unter oder werden auf die lange Bank geschoben. Da am Ende aber sensible Bußgelder drohen, raten wir zu einer frühzeitigen Umsetzung, um auf der sicheren Seite zu sein. Idealerweise nehmen Sie die Themen unmittelbar in Angriff, um sich vor potenziellen Strafzahlungen zu schützen. Wir unterstützen Sie dabei!

ACHTUNG: Dieser Fachbeitrag ist keine verbindliche Rechtsberatung. Diese können Sie nur von ausgewiesenen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten erhalten. Wir heben lediglich die Aspekte hervor, die für das Marketing relevant sind. Sollten Sie tiefgehende rechtliche Fragen zur EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) haben, wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Rechtsbeistand.