Foto einer Abmahnung, die wegen falsch eingebundenen Google Fonts verschickt wurde.

Abmahnungen wegen Google Fonts: Was Sie jetzt bedenken müssen

Lesedauer 5 Minuten

Schon seit einigen Monaten schwappt mal wieder eine Abmahnwelle durch das Land. Der Anlass für die Abmahnung: die datenschutzrechtlich problematische Einbindung von Google Fonts auf Webseiten. Abgemahnt wird von Privatpersonen und Abmahnkanzleien, die versuchen, durch Verunsicherung schnelles Geld zu verdienen.

Doch was ist überhaupt die Grundlage für diese Abmahnungen? Wie können Sie diesem Vorgehen zuvorkommen und wie gehen Sie mit einer Abmahnung um, falls Sie eine erhalten? Wir haben für Sie die aktuelle Situation und das gängige Vorgehen festgehalten.

ACHTUNG: Dieser Fachbeitrag ist keine verbindliche Rechtsberatung. Diese können Sie nur von ausgewiesenen Rechtsexpertinnen und -experten für Datenschutz erhalten. Bei dringlichen Fragen zum Thema Abmahnungen wegen Google Fonts wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.

Aktueller Hinweis: Bei einer der treibenden Kräfte hinter der Abmahnwelle, dem Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard, wurde eine Razzia durchgeführt. Gegen ihn wird wegen gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt. Diese rechtlichen Schritte zeigen, dass die Abmahnungen zumeist als ungerechtfertigt gelten. Für Sie heißt das: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, prüfen Sie diese ausgiebig. Und überweisen Sie auf keinen Fall direkt das Geld.

Warum werden Abmahnungen verschickt?

Je nachdem wie Google Fonts in einer Webseite eingebunden sind, kann es sein, dass sie IP-Adressen von Seitenbesuchern auf Google-Server in den USA weiterleiten. Diese Daten werden automatisch übermittelt, was als Datenschutzvergehen gewertet wird.

Die Basis dafür liefert ein Gerichtsurteil des Landgerichts München I, das Anfang 2022 festgestellt hat, dass diese remote Einbindung von Google Fonts rechtswidrig ist.

Das liegt daran, dass der Datenübermittlung nicht separat zugestimmt oder widersprochen werden kann. Es handelt sich also um eine Gestaltungsentscheidung (Schriftart), die nicht technisch notwendig ist, aber trotzdem Daten übermittelt, deren Übermittlung nicht widersprochen werden kann.

Solche Gerichtsurteile werden von Privatpersonen und Anwaltskanzleien gerne als Methode genutzt, um schnell Geld zu verdienen. Die verunsicherten Webseiten-Betreiberinnen und -Betreiber sehen sich plötzlich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert und haben selbst womöglich noch nie von dem Thema gehört.

Entsprechend wird oft aus Unwissenheit oder Angst einfach bezahlt, um die Sache vergessen zu können. Und genau darauf zielen die Abmahnenden ab.

Eine junge Frau schaut ängstlich auf eine Abmahnung, die sie wegen der remote Einbindung von Google Fonts auf ihrer Webseite erhalten hat.
Abmahnbriefe sorgen schnell für Verunsicherung. Und darum geht es mitunter auch.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist eine Bibliothek von Open-Source-Schriftfamilien, die aus insgesamt über 1.400 Schriftarten (engl. fonts) besteht. Sie ist frei verfügbar und kann remote oder lokal eingebunden werden. Diese Bibliothek ermöglicht es also, einfach und individuell mit dem Thema Schriftarten auf Webseiten umzugehen.

Google Fonts sind mit einer entsprechenden Schnittstelle (Web-API) ausgestattet, wodurch sie sich bequem einbinden lassen, was entweder remote (Schrift liegt auf Google-Server) oder lokal (Schrift liegt auf Ihrem Server) geschieht. Sie erhalten mit Google Fonts also eine große Auswahl an Schriften, mit der die eigene Webseite einfach gestaltet werden kann.

Nicht ohne Grund ist Google Fonts bei Webdesignerinnen und -designern sehr beliebt. Eine solche Fülle an Schriften, die in Sachen Bedien- und Lesbarkeit auch den modernsten Erkenntnissen entsprechen und gleichzeitig frei verfügbar sind, gibt es sonst nirgendwo.

Wie können Sie einer Abmahnung wegen Google Fonts zuvorkommen?

Das Gerichtsurteil zielt lediglich auf die Art der Einbindung ab, nicht auf die Verwendung von Google Fonts an sich. Diese ist problematisch, wenn die Schriftarten remote eingebunden sind. Denn in diesem Fall laden sie immer vom Google-Server aus und übermitteln dabei Daten.

Wenn Sie nun die Google Fonts lokal einbinden, ist das Problem behoben und es gibt keine Grundlage, um Sie abzumahnen. Das bedeutet: Sie müssen die Schriftart einfach herunterladen und lokal auf Ihrem Server speichern.

Dafür gibt es für manche Content-Management-Systeme sogar spezielle Plugins. Diese scannen automatisch nach genutzten Google Fonts und bieten Ihnen die Möglichkeit, diese per Mausklick lokal zu hosten.

Auf diesem Weg wird die Schriftart immer von Ihrem Server direkt geladen und stellt keine Verbindung zum Google-Server her. So sind Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.

So können Sie prüfen, ob ein Problem mit Ihren Google Fonts vorliegt

Ein Screenshot des Scanners für die korrekte Einbindung von Google Fonts von e-recht24.
Bei unserer Webseite gibt es laut e-recht24 keine Probleme mit den Google Fonts.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Schrift nicht bewusst heruntergeladen, sondern anderweitig eingebunden haben, besteht potenziell ein Problem. Sie sind unsicher deswegen? Dann nutzen Sie z. B. den Google-Fonts-Scanner von e-recht24.

Dieser oder vergleichbare Scanner, von denen es inzwischen einige im Internet gibt, werten für Sie aus, ob Google Fonts problematisch eingebunden wurden. Ist alles okay, müssen Sie nicht aktiv werden.

Alternativ können und sollten Sie sich einfach an die Person wenden, die Ihre Webseite aufgebaut hat. So erhalten Sie schnell Auskunft und womöglich auch direkt einen Lösungsvorschlag für diese Änderung der rechtlichen Situation.

Abmahnung erhalten: Was nun?

Sie haben eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten? Dann gilt vor allem: Ruhe bewahren. Denn es ist bei Abmahnwellen ganz normal, dass Abmahnungen auch an Personen geschickt werden, die gar nichts falsch gemacht haben.

Der Faktor Verunsicherung spielt dabei eine große Rolle. Die Abmahnenden hoffen einfach darauf, dass ein gewisser Teil der Abmahnungen bezahlt wird ohne große Nachforschungen anzustellen. Damit haben sie leider immer wieder Erfolg.

Falls Sie also bereits eine Abmahnung erhalten haben, legen Sie diese erst einmal zur Seite. Prüfen Sie zunächst, ob der Vorwurf überhaupt berechtigt ist. Falls ja, können Sie Ihren Rechtsbeistand einschalten.

Denn insgesamt ist das Gerichtsurteil noch nicht endgültig rechtskräftig, darüber entscheidet derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es vor allem auch darum, ob und in welcher Form ein potenzieller Schadenersatzanspruch besteht.

Das heißt: Es ist noch gar nicht entschieden, ob ein Schadenersatzanspruch besteht und wie hoch er ausfällt. Daher haben die aktuellen Forderungen in den Abmahnungen wegen Google Fonts eigentlich keine rechtliche Grundlage und sind kritisch zu sehen.

Fazit: Das Vorgehen bei einer Abmahnung wegen Google Fonts

  1. Ruhe bewahren. Die meisten Abmahnungen stehen rechtlich auf wackeligen Füßen und haben keinen Bestand.
  2. Nicht sofort bezahlen. Das Ziel der Abmahnungen ist es, Menschen zu verunsichern und zu unreflektierten Zahlungen zu bewegen.
  3. Vorwurf selbst prüfen mit einem Google-Fonts-Checker. So haben Sie Gewissheit, ob die Vorwürfe stimmen.
  4. Rechtsbeistand einschalten. Wenn der Vorwurf korrekt ist, müssen Sie Ihre Optionen besprechen. Stimmt er nicht, können Sie das Schreiben ignorieren. Das gilt besonders, wenn die Abmahnung von einer Privatperson kommt.
  5. Finales Vorgehen besprechen. Oftmals wird der Abmahnung einfach per Musterschreiben widersprochen und somit eine Klage riskiert, die aber für gewöhnlich nie eingereicht wird. Es ist auch möglich, das Schreiben zu ignorieren. Zumeist passiert dann nichts weiter. Insbesondere gilt das, wenn die Abmahnung von einer Privatperson kommt.
  6. Google Fonts jetzt lokal einbinden. So sind Sie auf jeden Fall rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.

forty-four Multimedia: Wir sind für unsere Kundschaft da

Sie sind bereits Kundin oder Kunde bei uns? Dann haben wir Sie bestimmt schon auf das Thema angesprochen und die Google Fonts datenschutzkonform eingebaut, sofern welche für Ihre Webseite genutzt werden. Auf diesem Weg kommen wir einer potenziellen Abmahnung zuvor und alle persönlichen Daten werden entsprechend der aktuellen Rechtslage behandelt.

Da wir keine Rechtsberatung sind, können wir Sie leider nicht unterstützen, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben und nicht zu unserer Kundschaft gehören. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden, um das Thema möglichst korrekt abzuhandeln.

Sie haben noch keine Abmahnung erhalten, gehören nicht zu unserer Kundschaft und wollen einfach prüfen, ob bei Ihrer Webseite alles in Ordnung ist? Dann wenden Sie sich idealerweise an die Person, die Ihre Webseite erstellt hat. So erhalten Sie auf dem kürzesten Weg eine entsprechende Auskunft und womöglich auch direkt Hilfe. Alternativ können Sie auch einen entsprechenden Scanner nutzen.