Eine grafische Darstellung des Datenschutzabkommens EU-U.S. Data Privacy Framework.

Neues Datenschutzabkommen: die Bedeutung für Ihr Online-Marketing

Lesedauer 3 Minuten

Es gibt gute Nachrichten rund um das Thema Datensicherheit zu vermelden. Nach einer gut dreijährigen Hängepartie hat sich die Europäische Union mit den USA auf ein neues Datenschutzabkommen geeinigt.

Doch woran waren bisherige Versuche immer gescheitert und was bedeutet dieses neue EU-U.S. Data Privacy Framework für das Online-Marketing? Und welche Maßnahmen sind jetzt zu treffen? Wir haben für Sie alles Wissenswerte zusammengetragen!

ACHTUNG: Dieser Fachbeitrag ist keine verbindliche Rechtsberatung. Diese können Sie nur von ausgewiesenen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten für Datenschutz erhalten. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Einschätzung des neuen Datenschutzabkommens bezüglich des momentanen Wissensstandes mit Blick auf das Online-Marketing. Bei dringlichen Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens.

Ein Datenschutzabkommen vor dem Scheitern?

Im Jahr 2020 war das Privacy Shield Abkommen gescheitert, weil das Datenschutzniveau der USA laut Europäischem Gerichtshof nicht den Standards der EU entspreche. Das brachte für Online-Marketer eine große Untersicherheit mit sich. Denn viele Dienste, die wir tagtäglich zum Tracking verwenden, werden von Google oder anderen US-Unternehmen angeboten.

Dabei ist das Problem ganz einfach: Wenn es kein Abkommen gibt, dürfen keine Daten aus dem europäischen Raum an US-Unternehmen übermittelt werden. Das bedeutet: Es ist nicht möglich, dass Daten über Tools wie Google Analytics 4 verarbeitet werden.

Wäre also kein neues Datenschutzabkommen zustande gekommen, hätte das fatale Folgen für das Online-Marketing in Europa gehabt. Und lange Zeit sah es so aus, dass ein neues Abkommen nicht in Sicht ist, denn auch ein weiterer Versuch wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Bis zum Juli 2023.

Das neue Datenschutzabkommen: EU-U.S. Data Privacy Framework

Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt, das neue EU-U.S. Data Privacy Framework wurde von der EU-Kommission verabschiedet. Grundsätzlich ermöglicht dieses Abkommen nun wieder eine rechtskonforme Datenübermittlung an entsprechend zertifizierte US-Unternehmen.

Es geht im Abkommen insgesamt darum, einen sicheren Datenstrom für Europäer zu gewährleisten und eine rechtssichere Situation in Kooperationen sowohl in Europa als auch den USA zu schaffen.

Das neue Datenschutzabkommen beinhaltet dafür auch eine regelmäßige Überprüfung der Regelungen. So soll sichergestellt werden, ob der gesteckte Rahmen weiterhin sinnvoll ist oder ggf. angepasst werden muss.

Das bedeutet das Datenschutzabkommen für Ihr Unternehmen

Grundsätzlich bedeutet das neue EU-U.S. Data Privacy Framework erst einmal, dass Sie weiterhin alle Tools des Online-Marketings rechtssicher verwenden können.

Die Nutzung von Google Analytics 4 und anderen Diensten von US-Unternehmen sind also weiterhin problemlos möglich, was erst einmal eine sehr große Erleichterung darstellt.

Gleichzeitig kommt jedoch Arbeit im Bereich der Datenschutzerklärung auf Sie zu. Damit Sie nicht auf veraltete Bestimmungen verweisen und datenschutzrechtliche Risiken weitestgehend ausgeschlossen werden können, sollten Sie die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite, Ihres Online-Shops und ggf. Ihrer Social-Media-Präsenzen aktualisieren.

Das gilt insbesondere dann, wenn Sie auf Ihren Präsenzen Dienste von US-Unternehmen eingebunden haben oder verwenden (z. B. Newsletter-Versanddienste, Google-Dienste, Webanalysedienste …).

Das neue Datenschutzabkommen bedeutet also, dass Sie sich in Ihrer Datenschutzerklärung auf diese neue Gesetzgebung berufen müssen, damit Ihr Rechtstext wirklich rechtssicher ist.

Fazit: Was Sie jetzt tun müssen

Insgesamt ist das neue Datenschutzabkommen eine positive Entwicklung für Online-Marketer und Unternehmen. Denn generell bedeutet es, dass die Dinge ihren gewohnten Lauf nehmen und alle bekannten Tools weiterhin genutzt werden können.

Handlungsbedarf besteht in Unternehmen vor allem mit Blick auf die Datenschutzerklärung. Hier müssen Sie genau prüfen, ob und welche US-Dienste Sie verwenden und den Verweis auf die aktuelle Rechtslage anpassen.

Ansonsten heißt es: durchatmen. Denn ein Scheitern des Abkommens hätte durchaus tiefgreifende Folgen gehabt. So steht nun einer Nutzung von Google Analytics 4 und weiteren US-Diensten nichts im Wege!

Ihr Datenschutz-Check mit forty-four

Sie wissen nicht genau, ob bezüglich des neuen Datenschutzabkommens Handlungsbedarf bei Ihnen besteht? Wir stehen Ihnen zur Seite und überprüfen die Datenschutzbestimmungen für Ihren Webauftritt. Ob Webseite, Online-Shop oder Social Media – wir checken Ihre Datenschutzerklärung und zeigen Ihnen auf, ob und welche Änderungen Sie jetzt durchführen müssen. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich und lassen Sie sich den Datenschutz-Check anbieten!