Ein Social-Media-Manager steht in einem Serverraum und prüft den Datenschutz der Social-Media-Kanäle.

Datenschutz im Social-Media-Marketing: Worauf Unternehmen achten müssen

Lesedauer 5 Minuten

Spätestens seit der DSGVO sollte das Thema Datenschutz in allen Unternehmen eine hohe Priorität genießen. Für Webseiten-Betreiberinnen und -Betreiber ist es schon längst Standard, eine entsprechende Datenschutzerklärung, Impressum und Cookie-Banner zu integrieren.

Doch geht es um Social-Media-Marketing, wird das Thema Datenschutz gerne ignoriert. Dabei gibt es nach DSGVO auch hier die Pflicht, eine Datenschutzerklärung zu integrieren und über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren.

Aber warum ist das überhaupt notwendig? Was muss in einer Datenschutzerklärung für Social Media überhaupt stehen und wie wird sie richtig eingebunden? Wir erklären Ihnen alles zum Thema Datenschutz für Unternehmenskanäle in sozialen Netzwerken!

ACHTUNG!
Dieser Fachbeitrag ist keine verbindliche Rechtsberatung. Diese können Sie nur von ausgewiesenen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten für Datenschutz erhalten. Unser Beitrag dient vor allem dem Zweck, ein stärkeres Bewusstsein für das Thema Datenschutz im Social-Media-Marketing zu schaffen. Bei dringlichen Fragen zum Thema Datenschutz in sozialen Netzwerken wenden Sie sich bitte an Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens.

Warum Datenschutz beim Social-Media-Marketing eine Rolle spielt

Social-Media-Marketing boomt! Laut statista nutzten schon 2020 46 % aller Unternehmen in Deutschland die sozialen Netzwerke als Werbeplattform. Damit ist es das beliebteste Online-Marketinginstrument, vor E-Mail-Newsletter und dem Suchmaschinen-Marketing (SEO & SEA).

Kein Wunder: Nirgendwo trifft man die Zielgruppe so genau wie in Social Media. Im Schnitt haben die Menschen derzeit 8,6 Social-Media-Accounts. Egal, was Ihr Unternehmen also anbietet – Sie werden auf Social Media Ihre Zielgruppe finden.

Dafür sorgen vor allem erhobene Daten, die es ermöglichen, Personen genau nach ihrem Verhalten und ihren Interessen anzusprechen. Wie die genau erhoben werden, ist bei Facebook & Co. aber immer wieder eine Art Grauzone. Und hier kommt der Datenschutz ins Spiel.

Durch Datenschutz soll generell sicher gestellt werden, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre personenbezogenen Daten schützen können. Konkret geregelt wird das über die DSGVO und das TTDSG.

In sozialen Netzwerken wird eine gigantische Menge Daten gesammelt. Das ist für die Netzwerkbetreiberinnen und -betreiber wichtig, denn die Haupteinnahmequelle entstehen aus dem Handel mit Daten und Werbung.

Die Unternehmen hinter den Netzwerken stehen deshalb immer wieder in der Kritik. Denn Datenleaks treten häufiger auf und auch vor Hackingangriffen sind Accounts nicht vollständig sicher. Insgesamt handeln sich die Social-Media-Plattformen einen zweifelhaften Ruf ein, weil sie jedes mögliche Schlupfloch in den Datenschutzgesetzen ausnutzen.

An sich könnte man als Unternehmen nun denken: Was hat das mit mir und meinem Social-Media-Marketing zu tun? Die Antwort lautet: sehr viel! Denn als Kanalbetreiberinnen und -betreiber gelten Sie als mitverantwortlich und müssen entsprechend die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO erfüllen.

Das bedeutet: Sie müssen über die erhobenen Daten aufklären, sodass Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit haben, Ihren Kanal ggf. lieber nicht zu nutzen. Wie Sie das korrekt machen? Ist leider rechtlich ein komplexes Feld …

Eine Datenschutzerklärung für rechtskonformes Social-Media-Marketing

Ein Screenshot der Datenschutzerklärung für Social Media von forty-four.
Screenshot eines Teils unserer Social-Media-Datenschutzerklärung, vollständig hier einsehbar.

Laut DSGVO sind Sie verpflichtet, in Ihren Social-Media-Kanälen alle relevanten Datenschutzinformationen zugänglich zu machen. Dies ist übrigens ebenso vorgeschrieben wie die Integration eines Impressums.

In der Datenschutzerklärung für Social-Media-Marketing müssen Sie über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Sozialen Netzwerk aufklären und erläutern, wer für was genau verantwortlich ist.

Dazu kommt, dass Sie darüber informieren müssen, welche Daten Sie einsehen können und welche Daten durch das soziale Netzwerk verarbeitet werden. Hier sollten Sie auf die Datenschutzerklärungen des Netzwerks verweisen.

Sie sehen: Die Erstellung einer Datenschutzerklärung für Social Media ist ein aufwendiges Verfahren, das zumeist dadurch erschwert wird, dass die Netzwerke selbst in diesen Bereichen nicht vollständig transparent arbeiten.

Entsprechend wichtig ist es, dass zumindest von Ihrer Seite aus alles seine Ordnung hat. An der Stelle noch einmal der Hinweis: Dieser Artikel ist keine verbindliche Rechtsberatung. Wenn Sie die benötigen, wenden Sie sich unbedingt an entsprechende Rechtsexpertinnen oder -experten.

Mit der Aufklärung über den Umfang der Datenschutzerklärung für Social Media wollen wir vor allem ein Bewusstsein für dieses sensible Thema schaffen.

Wo können Sie die Datenschutzerklärung einbauen?

Eine häufige Antwort auf den korrekten Einbau: gar nicht! Denn viele Unternehmen ignorieren die Pflichten von Datenschutz auf Social Media einfach und bieten keinerlei Informationsmöglichkeiten und auch kein Impressum an.

Damit Sie das besser machen und Ihr Social-Media-Marketing rechtssicher aufstellen, haben wir Ihnen die Möglichkeiten der beliebtesten Netzwerke zusammengestellt:

  • Facebook: Facebook stellt unter dem Reiter „Weitere Infos“ ein extra Feld für die Datenschutzerklärung bereit. Hier hinterlegen Sie einfach den entsprechenden Link, das war es auch schon.
  • LinkedIn: Ein spezielles Feld für die Datenschutzerklärung gibt es bei LinkedIn leider nicht. Sinnvoll ist der Einbau aber z. B. im Reiter „Info“. Dort können Sie einen Link zu Ihrer Website hinterlegen, der direkt zu Impressum und Datenschutzerklärung führen sollte. Keine Sorge: Den Link zur Startseite Ihrer Webseite können Sie in diesem Fall mittels Button integrieren, der oberhalb der Navigation direkt neben dem Button fürs Vernetzen angezeigt wird.
  • Instagram: Das beliebte Netzwerk bietet insgesamt nur eine einzige Möglichkeit zur Einbindung eines Links: direkt oben in der Biografie. Nicht ohne Grund ist die Formulierung „Link in der Bio“ in Posts zu einer Art geflügeltem Wort geworden. Da es nur diese eine Möglichkeit für die Einbindung des Links gibt, kommen Sie nicht drum herum, rein rechtlich gesehen dort die Datenschutzerklärung zu integrieren. Natürlich wollen Sie aber auch auf andere Seiten verlinken können. Die Lösung dafür: ein selbstgebauter Linktree. Sie erstellen also eine Landingpage, über die Datenschutz und Impressum für Social Media direkt erreichbar sind. Gleichzeitig können Sie hier auch Links zu Blogartikeln & Co. einfügen, auf die Sie in Ihren Posts verweisen.
  • YouTube: Bei YouTube können Sie unter „Kanalinfo“ mehrere Links hinterlegen. Hier binden Sie einfach die Datenschutzerklärung und das Impressum mit klarer Benennung ein.

Das müssen Sie bei der Einbindung des Links beachten

Ein Screenshot des Links zur Datenschutzerklärung in der Instagram-Biografie von forty-four.
Exemplarischer Linkeinbau in unserer Instagram-Biografie.

Es ist unerlässlich, dass der Link klar als Zugang zu Datenschutzerklärung und Impressum erkennbar ist. Es genügt also nicht, ihn bei Instagram als musterfirma.de/linktree zu benennen. Denn hier wird nicht direkt klar, welche Informationen zu erwarten sind.

Bei Facebook erübrigt sich das Problem, da es spezielle Felder für die Links gibt. Auch bei YouTube haben Sie die Möglichkeit, die Links hinter klar benannten Linktexten („Datenschutzerklärung“, „Impressum“) zu integrieren.

Schwieriger wird es bei LinkedIn und Instagram. Hier gibt es keine speziellen Felder und auch keine Benennungsmöglichkeit. Rechtlich sicher ist es daher, den Link entsprechend zu benennen. Denkbar ist z. B. musterfirma.de/datenschutz+impressum.

Falls Sie noch zusätzlich darauf hinweisen wollen, dass sich hinter dem Link noch weitere Infos verbergen, könnten Sie die URL auch so gestalten: musterfirma.de/datenschutz+impressum+linktree oder musterfirma.de/datenschutz+impressum+blog.

All dieser Aufwand ist rechtlich notwendig, um den gesetzlich vorgeschriebenen und unmissverständlichen Zugang zu Datenschutzerklärung und Impressum via Social Media zu ermöglichen.

Richten Sie Ihr Social-Media-Marketing datenschutzkonform ein!

Wenn Sie die genannten Anforderungen an den Datenschutz in Social Media noch nicht erfüllen, dann sollten Sie das schnellstmöglich ändern. Denn bei Verstößen gegen die DSGVO können hohe Schadensersatzzahlungen fällig werden.

Natürlich muss sich dafür jemand finden, der die entsprechende Verfehlung zur Anzeige bringt. Doch seit der DSGVO sind immer mehr Abmahnbüros aktiv, die gezielt nach solchen Fehlern fahnden.

Im Sinne der DSGVO – vor allem aber auch im Sinne Ihrer Zielgruppe– sollten Sie sich darum kümmern, Ihren Datenschutz korrekt einzurichten. Dann ist die Situation für alle Beteiligten transparent und unbedenklich!

Social-Media-Marketing mit der Digitalagentur forty-four

Als Digitalagentur mit über 25 Jahren Erfahrung steht forty-four Multimedia aus Koblenz KMU in allen Fragen des Social-Media-Marketings zur Seite. Von der strategischen Beratung über Hilfe zur Selbsthilfe in Workshops bis hin zur Übernahme der kompletten Content-Produktion – wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen auf Social Media zu präsentieren. Dabei berücksichtigen wir alle individuellen Besonderheiten der sozialen Netzwerke und prüfen auch die korrekte Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung. Erfahren Sie jetzt mehr zu unserer Leistung!